§ 51 HOAI, Leistungsbild Tragwerksplanung

Schal- und Bewehrungspläne

 

Die HOAI (Honorarordnung  für Architekten und Ingenieure) regelt die Leistungsbilder und die Vergütung der Leistungen für einzelne Phasen des Planungsprozesses.  Die zurzeit gültige Fassung der HOAI ist die vom 10.07.2013 und am 17.07.2013 in Kraft getretene HOAI 2013.  Die Leistungsphasen in der Tragwerksplanung und die zugehörigen, prozentualen Honoraranteile sind wie folgt gegliedert:

 

LPH 1     Grundlagenermittlung (3%)
LPH 2     Vorplanung (10%)
LPH 3     Entwurfsplanung (15%)
LPH 4     Genehmigungsplanung (30%)


LPH 5     Ausführungsplanung (40%)


LPH 6     Vorbereitung der Vergabe (2%)

 

Die Erstellung von Schal- und Bewehrungsplänen  im Massivbau ist Bestandteil der Leistungsphase 5. Schal- und Bewehrungspläne im Hochbau machen einen Gesamtanteil des Planungshonorars von 40% aus. Im Detail gliedert sich die Erstellung von Schal- und Bewehrungsplänen in folgende Einzelbestandteile:

 

  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. 
  • Anfertigen der Schalpläne auf Grundlage der  Werkplanung Architektur M1:50
  • Anfertigen der Bewehrungspläne inkl. der Einbau- und Verlegeanweisungen
  • Aufstellen von Stahlbiegelisten inkl. der Stahlmengenermittlung
  • Fortführung der Abstimmungen mit Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle

 

Trotz des verhältnismäßig großen Honoraranteils für die Erstellung von Schal- und Bewehrungsplänen  kann diese Leistungsphase oftmals nicht kostendeckend bearbeitet werden. Zunehmend wird daher die Erstellung von Schal- und Bewehrungsplänen an darauf spezialisierte Nachunternehmer vergeben.

HOAI 2013: Tragwerk klar definiert